Regl. 2017: Master-Arbeit und Master-Feier

Die Master-Arbeit ist eine wissenschaftliche und selbstständige Arbeit. Sie stellt den Abschluss des Master-Studiums dar.

Für das Thema und die Betreuung ist ein Professor/eine Professorin oder ein Privatdozent/eine Privatdozentin des Departements Gesundheitswissenschaften und Technologie oder des Departements Umweltsystemwissenschaften, Bereich Agrarwissenschaften, zuständig.

Die Master-Arbeit wird in der Regel im Fachgebiet der Vertiefung verfasst. Falls sie in einem anderen Fachgebiet verfasst wird, ist eine schriftliche Genehmigung der Studiendirektorin/des Studiendirektors erforderlich.

Wissenschaftliches Kommunizieren und Guidelines für das Verfassen der Master-Arbeit

Zu beachten sind die umfassenden Hinweise und Informationen im Polybook.

Beachten Sie auch den Kurs "Ready for Take-off: So starten Sie Ihre Bachelor- und Masterarbeit" (mit login) der Bibliothek der ETH Zürich.

Wissenschaftliches Kommunizieren und Guidelines für das Verfassen der Master-Arbeit

Zu beachten sind die umfassenden Hinweise und Informationen im Polybook.

Gemäss Reglement müssen vor Beginn der Master-Arbeit folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • abgeschlossenes Bachelor-Studium
  • Immatrikulation im Master-Studiengang
  • Erfüllung allfälliger Auflagen für die Zulassung zum Master-Studium
  • Erwerb von mind. 30 KP im Master-Studiengang

Der/die Studierende meldet die Master-Arbeit im Voraus beim Studiensekretariat an. Das Studiensekretariat legt die angemeldeten Arbeiten gemäss Reglement der Departementskonferenz zur Genehmigung vor.

Für die Anmeldung ist das DownloadAnmeldeformular (PDF, 91 KB) (in Englisch) auszufüllen und unterschrieben per E-Mail (PDF) dem Studiensekretariat einzureichen.

Die elektronische Belegung der Master-Arbeit in myStudies erfolgt durch die Studierenden nach Abgabe des Anmeldeformulars. Bei semesterübergreifenden Arbeiten muss die Belegung in demjenigen Semester erfolgen, in dem der grössere Teil der Arbeit ausgeführt wird. Die Arbeit muss nur einmal belegt werden. Das Studiensekretariat bestätigt die Belegung nach erfolgter Genehmigung durch die DK.

Siehe dazu auch die Informationen auf dem Studierendenportal (Tab "Projekt-, Master-, Bachelor- und Studienarbeiten belegen")

  • Die Frist für das Verfassen der Master-Arbeit beträgt 28 Wochen (Vollzeitstudium). Der Studiendirektor/die Studiendirektorin kann bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Gesuch hin eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer bewilligen. Für das Gesuch muss das dafür vorgesehene Formular unter Dokumente verwendet werden.
  • Für die erfolgreiche Erstellung der Master-Arbeit werden 30 KP vergeben.

Jede Master-Arbeit im Studiengang Lebensmittelwissenschaften besteht aus den folgenden Komponenten:

  • schriftlicher, wissenschaftlicher Bericht (80% der Note)
  • Vortrag von 15-20 Minuten vor Fachpublikum (20% der Note). Die Vorträge finden gebündelt an zwei Terminen pro Jahr statt, in der Regel Anfang Juli und Ende November (Woche 27 bzw. Woche 47).
  • Poster (PDF sowie Ausdruck im Format A0; ohne Benotung) mit Ergebnissen oder Vorstellung von Methode oder Projekt. Das Poster wird an der Master-Feier in einer Ausstellung gezeigt.

Die Vorträge finden gebündelt an zwei Terminen pro Jahr statt, in der Regel Anfang Juli und Ende November (Woche 27 bzw. Woche 47).

Umfang pro Vortrag: Zeitfenster von max. 30 Minuten (davon Vortrag 15 bis max. 20 Minuten, anschliessend Fragen). Nach Abschluss der Fragerunde wird der Vortrag von Referent/-in und Korrferent/-in bewertet. Die Note des Vortrages zählt zu 20% zur Gesamtnote für die Master-Arbeit.

Daten Vorträge 2024:

  • Donnerstag, 4. Juli 2024
  • Donnerstag, 21. November 2024

Das Poster muss in Absprache mit dem Betreuer oder der Betreuerin erstellt weden. Es wird nicht benotet. Das Poster mit Ergebnissen oder Vorstellung von Methode oder Projekt ist obligatorischer Bestandteil der Master-Arbeit und wird an der Master-Feier in einer Ausstellung gezeigt. Es ist Bedingung für die Teilnahme an der Master-Feier.

Abgabetermin Poster Master-Feier 2024

  • Abgabetermin Poster als PDF: 29. Februar 2024
  • Abgabetermin Ausdruck im Format A0: 12. April 2024 (Abgabe im LFW C 13.2 oder LFW C 13.1)

Das Poster muss im Hochformat erstellt werden.

Wer das Studium vor dem offiziellen Poster-Abgabetermin abschliessen möchte und den Diplomantrag einreicht, reicht das PDF des Posters zusammen mit dem Diplomantrag ein.

Die Abgabe der Master-Arbeit erfolgt ausschliesslich digital als PDF.

Bitte senden Sie das PDF per E-Mail an .

Hinweise:

  • Die Arbeit muss die Aufgabenstellung enthalten
  • Die Arbeit muss die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten
  • Sollte der Versand per E-Mail nicht möglich sein, benutzen Sie bitte die Polybox.

Der Studiendirektor/die Studiendirektorin kann bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Gesuch hin eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer bewilligen. Für das Gesuch muss das Formular verwendet werden, das unter Dokumente publiziert ist.

Die Master-Arbeit ist eine selbstständig verfasste Arbeit. Jeder Studierende ist deshalb verpflichtet, eine Eigenständigkeitserklärung zu unterschreiben und diese der Master-Arbeit beizufügen. Die Eingständigkeitserklärung muss in die Arbeit mit eingebunden/geheftet sein.

Die Formular "Eigenständigkeitserklärung" und weitere Informationen sind auf dem Studierendenportal zu finden.

Referent/in und Korreferent/in benoten jeweils den Vortrag sowie die schriftliche Arbeit. Gewichtung: Vortrag 20%, schriftliche Arbeit 80%.

Der Vortrag wird unmittelbar nach dem Vortrag bewertet. Die Bewertungen werden dem Studiensekretariat übergeben.

Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit übergibt das Studiensekretariat je ein Exemplar der Arbeit dem Referenten/der Referentin und dem Korreferenten/der Korreferentin zur Benotung. Die Benotung erfolgt in der Regel 4 -6 Wochen nach Abgabe der Arbeit.

Die Noten werden anschliessend dem Studiensekretariat übermittelt. Dieses berechnet die Endnoten aus Vortrag und schriftlicher Arbeit.

Die Arbeiten werden im Studiensekretariat nicht archiviert.

Wird die Master-Arbeit im Ausland durchgeführt, kann ein Gesuch um einen Beitrag an die Kosten eingereicht werden:

  • Master-Studierende mit Schweizer Staatsbürgerschaft: Gesuch an die Hochstrasser-Stiftung um einen Kostenbeitrag für Reise-, Visum- und Impfkosten sowie Kosten der Unterkunft.

DownloadAntragsformular (PDF, 254 KB)

Kontakt

Deeqa Osman
  • LFW C 3
  • +41 44 632 38 35

Institut für Agrarwissenschaften
Universitätstrasse 2
8092 Zürich
Schweiz

Achtung:

Es kann nur einmal während des gesamten Studiums ein Gesuch um Kostenbeiträge eingereicht werden!

Diplomanträge können jederzeit im Studiensekretariat eingereicht werden. Dort werden sie geprüft und abgeschlossen. Die Ausstellung der Abschlussdokumente (Zeugnis, Diplomurkunde, Diploma Supplement) erfolgt durch die Abteilung Akademische Dienste.

Solange das Zeugnis noch nicht ausgestellt ist, kann das Studiensekretariat jederzeit auf Wunsch einen Leistungsüberblick in deutsch oder englisch erstellen. Dieser kann für Stellenbewerbungen verwendet werden.

Die Master-Feier besteht aus einem fachlichen Teil (Posterausstellung) sowie dem Festakt.

Bedingungen zur Teilnahme an der Master-Feier sind:

  • Vortrag gehalten und/oder Arbeit fertiggestellt
  • Poster erstellt und fristgerecht abgegeben

Weitere Informationen sind in den Ausführungsbestimmungen zum Master-Abschluss (siehe unter Dokumente) enthalten.

Master-Feier 2024

Die Master-Feier 2023 findet am Freitag, 19. April 2024 statt.

Der Abgabetermin für das Poster zur Master-Arbeit wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

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