Regl. 2017: Freiwilliges Berufspraktikum

Im Master-Studiengang Lebensmittelwissenschaften kann auf freiwilliger Basis ein Berufspraktikum absolviert werden.

Die Suche nach einem Praktikumsplatz, die Bewerbung und die Anstellung erfolgen unabhängig von der ETH Zürich selbständig durch die Studierenden.

Firmendatenbank

Zertifizierung (gilt nur für Studierende in Reglement 2017)

Das Praktikum kann zertifiziert werden, sofern die entsprechenden Vorgaben und Bedingungen erfüllt wurden.

Ansprechperson

Dr. Markus Arnoldini
Dozent am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie
  • HCI E 365.2
  • +41 44 633 00 21

Dep. Gesundheitswiss. und Technol.
Vladimir-Prelog-Weg 1-5/10
8093 Zürich
Schweiz

Dr.  Markus Arnoldini

Die Suche nach einem Praktikumsplatz, die Bewerbung und die Anstellung erfolgen unabhängig von der ETH Zürich selbständig durch die Studierenden. Für die Zertifizierung des Praktikums muss der ausgehandelte Projektauftrag dem Leiter/der Leiterin Praktika vorgelegt werden.

Für die Zertifizierung des Praktikums muss der ausgehandelte Projektauftrag dem Leiter/der Leiterin Praktika vorgelegt werden. Er/sie entscheidet, ob das Praktikum zur Zertifizierung geeignet ist. Termine:

  • Berufspraktikum in der Schweiz: Der unterschriebene Projektauftrag muss mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn dem Leiter/der Leiterin Praktika Lebensmittelwissenschaften zur Prüfung vorgelegt werden.
  • Berufspraktikum im Ausland: Studierende, die ins Ausland gehen, müssen den Projektauftrag spätestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn einreichen.

Zur Erteilung des Zertifikats muss nach Abschluss des Praktikums ein Bericht beim Leiter/bei der Leiterin Praktika eingereicht werden.
Bereits während des Praktikums wird vom Betrieb in der Regel ein Bericht erwartet. Dieser kann in erweiterter Form für die Abgabe verwendet werden.

Der Bericht umfasst einen fachbezogenen und einen persönlichen Teil sowie allenfalls einen Anhang. Im fachbezogenen Teil werden Betrieb und Umfeld sowie das Projekt beschrieben. Abschnitte:

  1. Titelblatt
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Einleitung
  4. Projektauftrag oder Fragestellung
  5. Hintergrundinformationen über die Firma und den bestehenden Zustand/Prozess
  6. Sachliche Beschreibung zur Erreichung der Ziele (Meilensteine, Projektziele)
  7. Sachliche und wissenschaftliche Zusammenfassung mit Ausblick im persönlichen Teil
  8. Persönliche Erfahrungen (Was wurde gelernt? Umsetzung im zukünftigen Berufsleben? Wie haben Sie sich persönlich weiterentwickelt?)

Der Bericht wird korrigiert und maximal einmal zur Überarbeitung zurückgeschickt.

Das Zertifikat wird erteilt, wenn

  • die Anmeldung zeitgerecht efolgt ist.
  • das Praktikum vorgängig vom Leiter/von der Leiterin Praktika Lebensmittelwissenschaften auf Basis des Projektauftrags und des Praktikumsortes bewilligt wurde.
  • die Arbeit durchgeführt wurde. Dazu muss das Arbeitszeugnis oder die Arbeitsbestätigung vorgelegt werden.
  • spätestens sechs Monate nach Beendigung des Praktikums der finale Bericht vorliegt.

Das Zertifikat wird danach innert 6 Arbeitswochen ausgestellt und überreicht.

Wird das Praktikum im Ausland durchgeführt, können Studierende mit Schweizer Staatsbürgerschaft ein Gesuch um einen Kostenbeitrag für Reise-, Visum- und Impfkosten sowie Kosten der Unterkunft an die Hochstrasser-Stiftung einreichen. Kontakt:

Deeqa Osman
  • LFW C 3
  • +41 44 632 38 35

Institut für Agrarwissenschaften
Universitätstrasse 2
8092 Zürich
Schweiz

Achtung:

Es kann nur einmal während des gesamten Studiums ein Gesuch um Kostenbeiträge eingereicht werden!

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert